Das Frage ich dich ja, als Experten, lieber Spid
Der Gedanke kam ihm, da sich der andere Gruppenleiter nun in der E10 sonnt, weil er 10 x E6er führt.
Die Tätigkeit umfasst, soweit ich weiß, zu 60% Führungsaufgaben und 30% Sachbearbeitung von schwierigen und herausgehobenen Vorgängen, inkl. Widerspruchssachbearbeitung aus der Gruppe. 10% Grundsatzarbeit mit Auskunfterteilung an den Bürger.
Der Bereichsleiter, der die beiden Gruppenleiter führt, ist in E11 (IVa, 1b – 439 KGST) eingruppiert.
Aber ich vernehme schon, zwei E5er machen den Kohl also nicht Fett.