Moin,
ich werde aus den neuen Beschlüssen zur Corona-Pandemie nicht schlau. Der 1. April wurde als "Ruhetag" ähnlich dem Sonntag definiert.
Bedeutet dies, dass man als AN grds. frei hat bzw. der AG, sollte er auf Erbringung der Arbeitsleistung bestehen, Sonntagszuschläge zahlen müsste (?)
Grüße