Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Ver- und Entsorger
KarlMilo:
Besten Dank!
KarlMilo:
--- Zitat von: Spid am 23.03.2021 20:45 ---Dann, wenn sie räumlich, sächlich und persönlich gilt und nicht erfüllt wird.
--- End quote ---
Habe noch einmal in der EGO nachgelesen. Wenn ich das richtig verstehe, gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht in Thüringen und ebenso nicht für Angestellte in einem Versorgungsunternehmen (hier Stadtwerke)? Das heisst, das bei zutreffen aller anderen Vorraussetzungen, dass auch ohne Masterabschluss, bei Tätigkeiten welche die Eingruppierung in E10 bedingen, in E10 eingruppiert werden müsste und auch so vergütet würde?
Spid:
Ob die Stadtwerke tatsächlich ein Versorgungsbetrieb im Tarifsinne wären, kann dahingestellt bleiben, da die Ausbildungs-und Prüfungspflicht in Thüringen nicht gilt. Wenn Deine auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllte, wärest Du in E10 eingruppiert.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version