Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Ver- und Entsorger
Spid:
Wo sollte die Voraussetzung herkommen? Sofern die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E10 nicht entgegensteht, wärest - wenn die auszuübende Tätigkeit tatsächlich einer E10 entspräche - Du in E10 eingruppiert. Steht sie einer Eingruppierung in E10 entgegen, stünde sie auch einer Eingruppierung in E9c oder E9b entgegen.
KarlMilo:
Wann würde denn eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E10 entgegen stehen?
Spid:
Dann, wenn sie räumlich, sächlich und persönlich gilt und nicht erfüllt wird.
KarlMilo:
Da meine Kenntnisse im TVöD nicht besonders fundiert sind, muss ich leider fragen: Wann gilt sie denn räumlich, sächlich und persönlich?
Spid:
Im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein bei Beschäftigten im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII), die nicht die Anforderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 bzw. der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 erfüllen, die keine mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, deren Arbeitsvertrag nicht befristet oder mit einer auflösenden Bedingung versehen ist, die nicht in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden und die nicht in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.
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