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Kollege äußert sich rassistisch

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Organisator:

--- Zitat von: Bastel am 13.04.2021 09:45 ---Beleidigt man einen Rothaarigen wenn man in Pumuckl nennt?

--- End quote ---

Spids Antwort impliziert ja schon, dass es neben dem Empfinden auf weitere Merkmale ankommt. Ich bin mir sicher, dass es dazu auch rechtliche Grundlagen dafür gibt, welche Tatbestandsmerkmale für eine Beleidigung vorliegen müssen. Für mich reicht Pumuckl dafür nicht aus :)

Ich wollte mit meinem Beitrag darauf hinaus, dass es nicht auf die (ursprüngliche) Bedeutung eines Wortes ankommt, sondern ob es für eine Beleidigung geeignet ist und auch so empfunden wird.

Spid:
Wenn ich ausführe „Ich finde es gut, daß afrikanische Neger nicht mehr als Sklaven, sondern seit Jahrzehnten selbstbewußt und -bestimmt ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen und auf der Suche nach Bildung und Wohlstand in die Staaten der Ersten Welt streben“, so mag sich irgendein Schwarzer davon beleidigt fühlen, strafrechtlich relevant wäre es aber nicht.

Amiga:

--- Zitat von: Organisator am 13.04.2021 09:39 ---Eine Beleidigung ist eine solche, wenn sie so empfunden wird. Die meisten Leute, die als "Kanacke" bezeichnet werden, dürften sich beleidigt fühlen. Dabei ist die ursprüngliche Bedeutung des Wortes belanglos.

--- End quote ---

Ich versuche es gern erneut. Es heißt weder Kanacke noch Packet noch Handtuchhacken.

BAT:
Ich halte es auch für empörend, das laufend in den Medien von Vandalismus gesprochen wird oder Leute als Banausen bezeichnet werden!  ;)

Und meine Kollegen erschrecken, wenn ich nach dem Albino frage.  :)

Nein, im Ernst. Der Tatbestand, daß eine dritte Person (!) irgendwas als unangemessen findet, reicht BEI WEITEM nicht aus, um ansatzweise von einer Beleidigung auszugehen.

Amiga:
Ich halte es für empörend und verstörend, wenn man die FDP mit Fahrrädern wählt.

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