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Kollege äußert sich rassistisch

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Spid:
Eine im engen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis begangene Schmähkritik oder explizite Herabsetzung kann auch unabhängig von der Treuepflicht zur Kündigung führen. Ein „so etwas sagt man eigentlich nicht mehr“ - Zigeuner, Neger, Mohammedaner... an sich hingegen nicht - auch nicht im Hinblick auf die einfache Treuepflicht. Die wird auch von einer rassistischen Einstellung grundsätzlich nicht berührt. Wer glaubhaft macht, die Gleichheit vor dem Gesetz usw. in besonderem Maße zu achten, aber einfach Neger oder Zigeuner nicht zu mögen, seine persönliche Präferenzordnung - wie ohnehin allgemein angenommen - sich sonst nicht im Arbeitsverhältnis auswirkt, dem wird man nicht beikommen können.

Keeper83:

--- Zitat von: Spid am 13.04.2021 10:03 ---Wenn ich ausführe „Ich finde es gut, daß afrikanische Neger nicht mehr als Sklaven, sondern seit Jahrzehnten selbstbewußt und -bestimmt ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen und auf der Suche nach Bildung und Wohlstand in die Staaten der Ersten Welt streben“, so mag sich irgendein Schwarzer davon beleidigt fühlen, strafrechtlich relevant wäre es aber nicht.

--- End quote ---

Wie genau wird mir denn mein "angestammtes Siedlungsgebiet" zugewiesen? Durch Geburt?

Bastel:

--- Zitat von: Keeper83 am 13.04.2021 14:20 ---
--- Zitat von: Spid am 13.04.2021 10:03 ---Wenn ich ausführe „Ich finde es gut, daß afrikanische Neger nicht mehr als Sklaven, sondern seit Jahrzehnten selbstbewußt und -bestimmt ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen und auf der Suche nach Bildung und Wohlstand in die Staaten der Ersten Welt streben“, so mag sich irgendein Schwarzer davon beleidigt fühlen, strafrechtlich relevant wäre es aber nicht.

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Wie genau wird mir denn mein "angestammtes Siedlungsgebiet" zugewiesen? Durch Geburt?

--- End quote ---

https://www.google.com/search?q=angestammt&safe=active&sxsrf=ALeKk019VgZyb155YDad8e3evNftAFd_aw%3A1618317260772&source=hp&ei=zI91YNW9K9D2kwWd9oKYCA&iflsig=AINFCbYAAAAAYHWd3KEK_060jj2q9Ja-61QH4JXpGZvL&oq=angestammt&gs_lcp=Cgdnd3Mtd2l6EAMyBwgAEEYQ-QEyAggAMgIIADICCAAyAggAMgIIADICCAAyAggAMgIIADICCAA6BAgjECc6CAgAELEDEIMBOgUIABCxAzoLCAAQsQMQxwEQowI6BggjECcQEzoECC4QQzoECAAQQzoICC4QsQMQgwE6BQguELEDOgoIABDHARCvARBDOgUIABDJAzoFCAAQkgM6BwgAELEDEENQywZYqBBgtxFoAHAAeAGAAYwEiAHAEpIBCzAuNC4xLjIuMS4xmAEAoAEBqgEHZ3dzLXdpeg&sclient=gws-wiz&ved=0ahUKEwjV09XLnfvvAhVQ-6QKHR27AIMQ4dUDCAk&uact=5

Spid:
Inwiefern bedürfte es bei einer Feststellung tatsächlicher Art eine Zuweisung? Die Burgunden hatten bspw. ihr angestammtes Siedlungsgebiet in Hinterpommern, bis sie im Rahmen der Völkerwanderung in die heute nach ihnen benannte Region verdrängt wurden. Durch Zeitablauf dürfte dieses dann ihr angestammtes Siedlungsgebiet geworden sein.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 13.04.2021 14:41 ---... Die Burgunden ...

--- End quote ---
..sind das die gegenderten Burgunder? 8)

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