Es ist aber ein gewaltiger Unterschied eine Meinung zu haben, bzw. diese kundzutun und jemanden beruflich zu schaden und andere Meinungen zu unterdrücken. Wie ich meine zum Ausdruck bringe, obliegt allein mir und keinem sonst.
Völlig zutreffend. Wenn das Kundtun der Meinung jedoch geeignet ist, durch z.B. das pauschale Diffamieren von bestimmten Personengruppen den Betriebsfrieden zu stören gilt es den Schaden abzuwenden. Das gilt um so mehr für den öffentlichen Dienst, der seinen Kunden gegenüber neutral aufzutreten hat.
Das hat nichts mit Unterdrücken zu tun, vielmehr ein gedeihliches Miteinander sicherzustellen.
Aus meiner Sicht trifft das aber nur für solche kundgetanen Meinungen zu, die tatsächlich für Störungen tatsächlich geeignet sind. Ansonsten tuts auch ein freundlicher Hinweis, dass man anderer Meinung ist.