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Rückgruppierung

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Lili:
ich arbeite immer wieder (ca.10 Jahre) als Vertretungslehrerin an einem Gymnasium. Ich wurde von Anfang an
in Entgeltgruppe 12 eingestuft. Aber im neuen Arbeitsvertrag wurde  ich von der Entgeltgruppe 12 in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Ohne jegliche Ankündigung oder Begründung. Ist das zulässig?

Spid:
Welches Land?

Lili:
Bayern

Spid:
Dann steht die Eingruppierung ohnehin nicht zur Disposition der Arbeitsvertragspartein, sondern ergibt sich aus den tariflichen Regelungen.

Organisator:
Dann @ Lili würde ich mal schauen, inwieweit sich die übertragenen Aufgaben ändern. Daraus könnte auch eine veränderte Eingruppierung resultieren.

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