Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückgruppierung
Lili:
Das heißt: wenn meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben, gibt es auch keinen Grund meine Eingruppierung zu verändern. Oder verstehe ich es falsch?
Spid:
Die Eingruppierung wird nicht verändert, sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
Isie:
@Lili: Handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse, die ohne Unterbrechung aufeinander folgen? Und handelt es sich bei allen Arbeitsverhältnissen um die gleiche Tätigkeit als Lehrkraft am Gymnasium?
Organisator:
--- Zitat von: Lili am 25.03.2021 09:20 ---Das heißt: wenn meine Arbeitsbedingungen sich nicht verändert haben, gibt es auch keinen Grund meine Eingruppierung zu verändern. Oder verstehe ich es falsch?
--- End quote ---
Es kommt auf die übertragenen Aufgaben an aus denen sich die Eingruppierung ergibt. Diese Aufgaben sollten dir z.B. mit einer Tätigkeitsdarstellung mitgeteilt worden sein.
Spid:
Das dürfte bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen eher ungewöhnlich sein.
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