Ein MA hat mit Wirkung zum 01.01.21 höherwertigere Aufgaben wirksam und dauerhaft übertragen bekommen und ist seit dem entsprechend eingruppiert.
Aufgrund der inneren Organisation des AG hat dieser sich bis heute noch keine förmliche Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet, so dass keine der Eingruppierung entsprechenden Zahlungen angewiesen werden.
Der MA erhält also bis dato weiterhin das Entgelt der alten EG.
Nach Auskunft der für diese Arbeiten zuständigen Stelle wird es sich aufgrund Arbeitsaufkommen auch noch bis min. in den Sommer ziehen. O-Ton: Die Ausschlussfrist ist unterbrochen, daher sei dass ja auch kein Problem..
Hat der MA eine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen, also Fristsetzung, Lohnklage etc. und hat dies Aussicht auf Erfolg? Erfolg auch in dem Sinne, dass es schneller geht?
Die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten steht fest; diese sind schon vielfach und abschließend bewertet wurden.