Hallo zusammen,
ich frage aus Interesse, es betrifft mich allerdings nicht selbst:
Mehrere Kollegen nehmen nach Abschluss einer berufsbegleitenden Weiterbildung (offiziell) andere Aufgaben wahr und werden nunmehr aus diesem Grund allesamt eine Entgeltgruppe höher bezahlt.
Eine Kollegin ist während der Weiterbilng schwanger geworden, war dann im Beschäftigungsverbot und ist nun im Mutterschutz. Die "höherwertige Tätigkeit" hat sie also nie tatsächlich ausgeübt, dies wird sie aber nach Ende der Elternzeit (offiziell) tun. Müsste die Kollegin bereits während des Mutterschutzes "hochgruppiert" werden?
These 1: Sie hat die Tätigkeit nicht ausgeübt, also kann sie auch nicht entsprechend bezahlt werden.
These 2: Während des Mutterschutzes ist sie offiziell im Dienst und kann daher nicht anders behandelt werden als die Kollegen.
Was meint ihr?
Vielen Dank bereits vorab an alle Schreiber!
Reiselustig