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Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
InspektorGadget:
Hallo Forum,
ich habe den Eindruck, bei mir läuft was nicht rund und hoffe auf einen Tipp von euch.
Nach meinem Verständnis kann eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen werden (bei mir Vakanz des Stelleninhabers). Der Arbeitgeber teilt den Zeitpunkt der Übernahme der Personalabteilung mit, und diese veranlasst die Zahlung der Zulage. Ein Automatismus, der keinen Antrag meinerseits voraussetzt, dass ich die Zulage haben möchte.
Wir haben nun einen neuen Chef, und der meint, ich müsse erstmal darlegen, dass ich überhaupt höherwertige Tätigkeiten ausgeübt habe. Das Personalamt weiß von nix und sagt, ICH solle einen Antrag stellen um die Zulage zu beanspruchen.
Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?
Vorab schönen Dank für sachdienliche Hinweise :-)
Spid:
Der Anspruch auf die Zulage entsteht durch die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber und der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Dafür müßte die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe führen. Sind sich die Parteien hinsichtlich der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen uneins, kann das durch arbeitsgerichtliches Urteil geklärt werden.
InspektorGadget:
Danke, Spid! Dann ist es schon so, wie ich mir das vorgestellt habe.
Nachdem sich der Arbeitgeber jetzt blöd stellt und mir der Ton nicht gefällt, habe ich keine Lust mehr die Tätigkeit weiter auszuüben - zumal der neue Chef ja meint, es sei gar nichts übertragen worden.
Ich werde die anderen Aufgaben also einfach liegen lassen und schauen, wie die Probleme sich einstellen. Wenn er das dann merkt und mir Weisungen erteilen will, würde ja neu verhandelt werden müssen.
Kann mir der Chef höherwertige Tätigkeiten anweisen obwohl ich nicht zustimme und zur Ausübung nicht (mehr) bereit bin?
Dies für die Überlegung, doch anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Personalrat glänzt leider mit Nichtwissen >:(
WasDennNun:
--- Zitat von: InspektorGadget am 28.03.2021 10:38 ---Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?
--- End quote ---
Die PA weißt höherwertige Tätigkeiten vorübergehend zu.
(idR weil jemand den Bedarf für die Erledigung dieser Tätigkeiten hat, sprich ein "Chef" fordert solche Zuweisungen an)
idR ist der PR in der Mitbestimmung: Der PR stimmt zu. (den Antrag muss aber der AG stellen und nicht du)
Der AN bekommt die Zulage (unabhängig davon welche Tätigkeiten er ausübt).
WasDennNun:
--- Zitat von: InspektorGadget am 28.03.2021 11:09 ---Nachdem sich der Arbeitgeber jetzt blöd stellt und mir der Ton nicht gefällt, habe ich keine Lust mehr die Tätigkeit weiter auszuüben - zumal der neue Chef ja meint, es sei gar nichts übertragen worden.
--- End quote ---
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?
--- Zitat ---Ich werde die anderen Aufgaben also einfach liegen lassen und schauen, wie die Probleme sich einstellen. Wenn er das dann merkt und mir Weisungen erteilen will, würde ja neu verhandelt werden müssen.
Kann mir der Chef höherwertige Tätigkeiten anweisen obwohl ich nicht zustimme und zur Ausübung nicht (mehr) bereit bin?
--- End quote ---
Wenn es keine eingruppierungsrelevante Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten ist, darf er das.
Wenn doch, dann verweist du auf die fehlende Übertragung der neuen Tätigkeiten seitens des AGs und dass du solange diese nicht vorliegen, du nicht von deinen dir übertragenden Tätigkeiten abweichen darfst.
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