Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Spid:
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 28.03.2021 11:32 ---Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.
--- End quote ---
Richtig, aber es bedarf der Zustimmung des PR (zumindest in NI)
Spid:
Das mag landespsezifisch so sein oder nicht, berührt das Binnenverhältnis zwischen AN und AG aber zunächst nicht - und insbesondere nicht den Zulagenanspruch.
InspektorGadget:
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?
Nein, eben nicht. Ich habe nachgefragt, wann damit zu rechnen sei, und plötzlich hieß es: was machen Sie denn eigentlich, was höherwertig sein soll? - Ich dachte, ich falle vom Glauben ab..
InspektorGadget:
--- Zitat von: Spid am 28.03.2021 11:32 ---Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.
--- End quote ---
Ernsthaft? Und wenn ich sage: kann ich nicht, damit fühle ich mich überfordert?
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