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Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit

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Spid:
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 28.03.2021 11:32 ---Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

--- End quote ---
Richtig, aber es bedarf der Zustimmung des PR (zumindest in NI)

Spid:
Das mag landespsezifisch so sein oder nicht, berührt das Binnenverhältnis zwischen AN und AG aber zunächst nicht - und insbesondere nicht den Zulagenanspruch.

InspektorGadget:
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?

Nein, eben nicht. Ich habe nachgefragt, wann damit zu rechnen sei, und plötzlich hieß es: was machen Sie denn eigentlich, was höherwertig sein soll? - Ich dachte, ich falle vom Glauben ab..

InspektorGadget:

--- Zitat von: Spid am 28.03.2021 11:32 ---Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

--- End quote ---

Ernsthaft? Und wenn ich sage: kann ich nicht, damit fühle ich mich überfordert?

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