Hallo Forum,
ich habe den Eindruck, bei mir läuft was nicht rund und hoffe auf einen Tipp von euch.
Nach meinem Verständnis kann eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen werden (bei mir Vakanz des Stelleninhabers). Der Arbeitgeber teilt den Zeitpunkt der Übernahme der Personalabteilung mit, und diese veranlasst die Zahlung der Zulage. Ein Automatismus, der keinen Antrag meinerseits voraussetzt, dass ich die Zulage haben möchte.
Wir haben nun einen neuen Chef, und der meint, ich müsse erstmal darlegen, dass ich überhaupt höherwertige Tätigkeiten ausgeübt habe. Das Personalamt weiß von nix und sagt, ICH solle einen Antrag stellen um die Zulage zu beanspruchen.
Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?
Vorab schönen Dank für sachdienliche Hinweise :-)