Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß? Sie fragen das, was sie fragen. Ob sie etwas anderes fragen wollten, als sie gefragt haben, ist für das, was sie gefragt haben, ebenso unbeachtlich wie für die Antwort auf das, was sie gefragt haben. Wer nach Eingruppierung fragt, fragt nach Eingruppierung. Ob er etwas anderes fragen wollte, ist dafür, daß er nach Eingruppierung gefragt hat, unbeachtlich. Es ändert nichts daran, was er gefragt hat. Und da es nichts an der Frage ändert, hat es auch keine Auswirkungen auf die zutreffende Antwort auf die Frage.