Ok, dann würde für den vorliegenden Fall keine zulage in Frage kommen.
Die betreffende Person ist von Beginn an in A12 eingeordnet. Das entspricht ja Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsgehalt.
Also würde nach der Beförderung nach A13 keine Zulage gezahlt.
Sollte ich etwas nicht berücksichtigt haben, bitte ich noch einmal um Korrektur.
Danke