Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierungsregelung
Spid:
Man wird nicht eingruppiert, man ist es - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit seit Einstellung unverändert blieb, besteht angesichts des nicht gestellten Antrags für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit keine Möglichkeit, eine andere Entgeltgruppe zu erreichen.
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