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Test Assesmentcenter - Durchgefallen

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ExSoldat:

--- Zitat von: xap am 07.04.2021 14:23 ---Diese Feststellung ist, gelinde gesagt, absoluter Blödsinn.

Gerade im technischen Dienst werden ganz bewusst Quereinsteiger im Bundesdienst verbeamtet. Ihnen gemein ist, dass sie häufig aus der Wirtschaft kommen, entsprechend relevante Berufserfahrung mitbringen und demzufolge wenig Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtenrum hatten. Ihnen nun pauschal die charakterliche Eignung abzusprechen ist an Engstirnigkeit kaum zu überbieten. Liegt evtl. am ehemaligen Soldatenverhältnis. Wer weiß das schon.

--- End quote ---

Das ist halt deine persönliche Meinung. Besonders schön finde ich die Kritik an einer angeblichen pauschalen Unterstellung gefolgt von der pauschalen Unterstellung der Engstirnigkeit aufgrund des ehemaligen Soldatenverhältnisses. Aber gut, zur Sache:

Ich habe keinesfalls pauschal charakterliche Eignung abgesprochen, sondern die Meinung geäußert, dass Wissenslücken auf eine solche hindeuten können. Charakterliche Nichteignung heißt auch nicht, dass verstehen viele falsch und fühlen sich dann - wie möglicherweise auch hier - persönlich angegriffen, dass man ein "schlechter Mensch" ist. Es kann schlicht und ergreifend bedeuten, dass die Grundzüge der Persönlichkeit nicht zu den Rechten und Pflichten passen, die mit dem Beamtendasein einhergehen.

Das ganz bewusst Quereinsteiger verbeamtet werden steht dem nicht entgegen. Auch - oder besser besonders - von Quereinsteigern sollte man erwarten, dass diese sich vor einem Wechsel aus der Privatwirtschaft mit den zum Teil massiven Unterschieden zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Beamtendasein auseinandersetzen und zumindest die Grundvorstellungen dessen, was sie erwartet, korrekt sind. Dafür benötigt man weder Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtentum, noch ist das eine besondere Erwartung. Als Arbeitgeber erwarte ich schließlich auch, dass sich ein potentieller Arbeitnehmer mit den Grundzügen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis auskennt. Den Arbeitnehmer werde ich aber wesentlich einfacher wieder los als den Beamten, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Grundverständnis nicht vorhanden ist...

Wenn du jetzt von der persönlichen Ebene wieder runterkommst, können wir das auch gerne weiter diskutieren.

xap:
Ich bin total bei dir, dass man von Quereinsteigern erwarten kann sich mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums auseinanderzusetzen. Bei Fehlen von Wissen jedoch auf charakterliche Defizite (auch nur ausnahmsweise) zu schließen halte ich dennoch für Kaffeesatzleserei. In meinem Dunstkreis wird eine Vielzahl Quereinsteiger im gD verbeamtet. Die wenigsten kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Und trotzdem wurden sie offensichtlich (auch charakterlich) als geeignet befunden. Ob sie deswegen bessere oder schlechtere Beamte sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Der TE hat übrigens darauf hingewiesen, dass er aufgrund seiner Abiturprüfungen nicht ausreichend zum zusätzlichen Lernen gekommen ist. Darüber hinaus hat er sein Abitur im Jahr 2021 unter erschwerten Bedingungen abgeschlossen. Ihm (oder anderen) nun entsprechende, nicht wissensbezogene, Defizite zu unterstellen spricht für mich leider für einen begrenzen Horizont.

Das alles hilft ihm nun auch nicht weiter. Daher auch von meiner Seite der Rat ein Vollzeitstudium aufzunehmen (wobei es auch hier derzeit erschwerte Bedingungen gibt). Nachteile erwachsen einem dadurch nicht unbedingt. Ganz im Gegenteil. Evtl. stellt man auch fest, dass die Privatwirtschaft doch eine berufliche Alternative sein kann. Und wenn nicht, kann man sich immer noch mindestens für den gD bewerben.

ExSoldat:
Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob du das für diesen Fall zutreffende "richtige" Verständnis von der juristischen Definition charakterlicher Eignung hast. Das BVerwG definiert:


--- Zitat ---Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.
--- End quote ---

Wenn also ein Bewerber durch seine Wissenslücken - oder auch durch über reine "Das weiß ich nicht"-Wissenslücken hinausgehende Antworten - z.B. erkennen lässt, dass er sich einer aus seiner Sicht "falschen" aber rechtmäßigen Weisung nicht unterordnen muss oder wird, dann macht ihn das - zumindest aus meiner Sicht - nicht zu einem schlechten Menschen. Es lässt aber definitiv ohne jegliche Kaffesatzleserei erkennen, dass er der Dienstauffassung die von ihm zu fordern ist nicht gerecht werden kann oder will. Eine reines "Das wusste ich nicht" würde sich in diesem Fall wohl einfach korrigieren lassen, ein "Das will ich nicht" eher nicht.

Die Aussagen zu Abiturprüfungen und entsprechenden Bedingungen sind für mich weder konsistent noch relevant. Denn es bestand ja offenbar genug Zeit um sich ausreichend auf die technischen Fragen vorzubereiten, was zusammen mit dem "Als ich die Tests hatte kamen fast nur technische Fragen vor. " klingt, als hätte man auf Lücke gelernt. Hab ich im Studium auch gemacht. Kann funktionieren, kann in die Hose gehen, ist aber Eigenverschulden. Die erschwerten Abiturbedingungen galten zudem ja nicht nur für den Betroffenen alleine, sondern für alle (ja, sicher sind auch hier manche mehr und manche weniger betroffen), so dass sich daraus zunächst kein besonderer Nachteil für Einzelne ergibt.

Im Übrigen wüsste ich nicht, wo ich jemandem wissensbezogene Defizite unterstellt hätte. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in manchen Fällen mit dem Abbau wissensbezogener Defizite nicht getan ist, da diese und insbesondere die Art und Weise wie mit diesen umgegangen wird, ggf. auf mehr als nur reines Nichtwissen hindeuten können.

clarion:
Naja das Auf Lücke Lernen  zeigt  vielleicht auch, dass der Nicht-Bald-Kollege die Prioritäten nicht richtig setzt. Man sollte doch  meinen, dass man sich anstrengt, wenn man DEN Traumberuf anstrebt.

xap:
Und wieder eine Unterstellung mehr.

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