Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
Kaiser80:
Ist Nachtarbeit nach Arbeitszeitgesetz nicht erst dann Nachtarbeit wenn Sie mindestens 2 Stunden ausgeübt wird?
BAT:
Ist doch egal, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Vereinbarung für gewöhnliche Büroarbeit, die Zuschläge regelhaft verursachen könnte, mit einer soliden Haushaltsbewirtschaftung einhergehen kann.
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: Kaiser80 am 08.04.2021 11:36 ---Ist Nachtarbeit nach Arbeitszeitgesetz nicht erst dann Nachtarbeit wenn Sie mindestens 2 Stunden ausgeübt wird?
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Nachtarbeit gemäß ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
Die Nachtzeit ist definiert nach ArbZG von 23 bis 6 Uhr.
Landsknecht:
Sind in der allgemeinen Dienstvereinbarung den keine Ausnahmeregelungen aufgeführt?
Ich denke die Parteiverkehrszeiten müssen durch Regelungen abgedeckt werden können, das ist doch kein Wünsch-dir-was. Bei uns gibt es mit den Teilzeitkräften individuelle Vereinbarungen, wie viele Stunden an welchen Tagen Anwesenheit gefordert ist, hängt von den jeweiligen Öffnungszeiten ab.
Von 5 bis 7.45 Frühstücken und Kaffee trinken, Ratschen und dann früher nach Hause ist natürlich schöner... ;)
Organisator:
--- Zitat von: Landsknecht am 08.04.2021 12:24 ---Sind in der allgemeinen Dienstvereinbarung den keine Ausnahmeregelungen aufgeführt?
Ich denke die Parteiverkehrszeiten müssen durch Regelungen abgedeckt werden können, das ist doch kein Wünsch-dir-was. Bei uns gibt es mit den Teilzeitkräften individuelle Vereinbarungen, wie viele Stunden an welchen Tagen Anwesenheit gefordert ist, hängt von den jeweiligen Öffnungszeiten ab.
Von 5 bis 7.45 Frühstücken und Kaffee trinken, Ratschen und dann früher nach Hause ist natürlich schöner... ;)
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Jupp, so warte ich auch noch auf die Antwort:
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2021 12:08 ---
--- Zitat von: mistermagoo am 07.04.2021 10:53 ---Aus unserer Regelung geht kein Recht auf Gleitzeit hervor, dass aber die Dienstvereinbarung beinhaltet. Natürlich steht in dieser auch, dass gewisse Bereich in unserer Behörde zu Sprechzeiten besetzt sein müssen und entsprechende Arbeitnehmer entsprechend zu arbeiten haben, anwesend sein müssen.
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Dies würde ich mal genauer betrachten. Welche Ausnahmen von der Gleitzeit sind geregelt und wer trifft diese Ausnahmen?
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