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Änderung Dienstvereinbarung notwendig?

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BAT:
Da werden also Zuschläge (5 bis 6 Uhr) für gewöhnliche Büroarbeit fällig?

janni:

--- Zitat von: BAT am 08.04.2021 09:17 ---Da werden also Zuschläge (5 bis 6 Uhr) für gewöhnliche Büroarbeit fällig?

--- End quote ---

Nein, nicht zwingend!

BAT:
Ja, nicht zwingend baue ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Manchmal komme ich auch heile an.

Merkste, ne?

janni:

--- Zitat von: BAT am 08.04.2021 10:54 ---Ja, nicht zwingend baue ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Manchmal komme ich auch heile an.

Merkste, ne?

--- End quote ---

Nocht nicht ausgenüchtert, was!? ;-)

Sie wissen doch, wann und warum Nachtzulagen gezahlt werden!? Wenn nicht, bin ich sehr enttäuscht!

Organisator:
na gemäß §§ 7 und 8 TVöD für Nachtarbeit, was die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr beinhaltet.
Inwiefern wären daher die Zuschläge nicht zwingend?

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