Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
BAT:
Da werden also Zuschläge (5 bis 6 Uhr) für gewöhnliche Büroarbeit fällig?
janni:
--- Zitat von: BAT am 08.04.2021 09:17 ---Da werden also Zuschläge (5 bis 6 Uhr) für gewöhnliche Büroarbeit fällig?
--- End quote ---
Nein, nicht zwingend!
BAT:
Ja, nicht zwingend baue ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Manchmal komme ich auch heile an.
Merkste, ne?
janni:
--- Zitat von: BAT am 08.04.2021 10:54 ---Ja, nicht zwingend baue ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Manchmal komme ich auch heile an.
Merkste, ne?
--- End quote ---
Nocht nicht ausgenüchtert, was!? ;-)
Sie wissen doch, wann und warum Nachtzulagen gezahlt werden!? Wenn nicht, bin ich sehr enttäuscht!
Organisator:
na gemäß §§ 7 und 8 TVöD für Nachtarbeit, was die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr beinhaltet.
Inwiefern wären daher die Zuschläge nicht zwingend?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version