Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
Frauken:
Guten Tag allerseits,
ich möchte mich mal erkundigen, wie es sich verhält, wenn der Arbeitgeber (TVÖD-K) sich nicht an die Verordnungen hält, die der Gesetzgeber hinsichtlich Corona vorgibt.
Sitzt man in einem Büro, das es nicht ermöglicht, 10qm pro Person einzuhalten und die andere Person es im Büro auch nicht so genau nimmt mit Mund-Nase-Bedeckung, man bis 9 Stunden am Tag die FFP2 Maske ohne gesonderte Pausen etc anhaben muss, dicht auf dicht sitzt, man diese spätestens zum Essen (Pause) im Büro abnehmen muss, weil bei uns Gemeinschaftsräume geschlossen sind etc.
Die "Entscheider" sind alle im Home Office. Das Modell wäre schon möglich, oder eben eine Art System, so dass man sich nicht im Büro begegnet, Jeder alle 2 Tage Home Office beispielsweise, aber es wird nicht umgesetzt, weil bei uns keiner hinterher ist.
Gibt es Aufsichtsbehörden, die das interessiert, oder ist man sich selbst überlassen?
clarion:
Was sagt den der PR? Der wäre natürlicherweise erst einmal die allererste Anlaufstelle. Hat jemand die Entscheider denn überhaupt angefunkt? Viele Vorgesetzte machen nix, wenn Ruhe im Karton ist.
Wenn Corona Verordnungen nachweislich nicht eingehalten werden, Anzeige beim Ordnungsamt bzw. bei Befangenheit de Ordnungsamtes bei Kommunalaufsicht oder Polizei.
Kaiser80:
Wie wird die Corona-ArbSchV kontrolliert? Welche Befugnisse haben die Aufsichtsbehörden?
Die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung obliegt nach dem Arbeitsschutzgesetz den Arbeitsschutzbehörden [PDF, 436KB] der Länder (§ 22 ArbSchG). Sie beraten die Betriebe, geben Hinweise zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Arbeitgeber haben den Arbeitsschutzbehörden auf Verlangen die für eine wirksame Aufsicht erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern dies unter den Bedingungen des notwendigen Infektionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf einzuhaltende Kontaktbeschränkungen möglich ist, kann die Einhaltung der Verordnung auch durch Besichtigungen im Betrieb kontrolliert werden. Die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger haben ebenfalls nach § 17 SGB VII auf die Einhaltung der Verordnung hinzuwirken und können so die Umsetzung der Verordnung in den Betrieben unterstützen.
Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße notfalls auch mit einem Bußgeld ahnden.
5.2. An wen können sich Beschäftigte wenden, wenn Sie sich nicht geschützt sehen?
Beschäftigte sollten zunächst einmal mit dem Arbeitgeber darüber sprechen. Sie können sich auch an ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) wenden (sofern vorhanden). Beschäftigte können ihr Beschwerderecht nach dem Arbeitsschutzgesetz nutzen. Hilft der Arbeitgeber einer Beschwerde nicht ab, so können sich die Beschäftigten an die zuständige Arbeitsschutzbehörde [PDF, 436KB] wenden. Auch die Unfallversicherungsträger beraten ihre Versicherten.
5.3. Wie hoch fallen mögliche Bußgelder aus, wenn Arbeitgeber sich nicht an die Verordnung halten?
Für die Kontrolle des Arbeitsschutzes sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder zuständig. Sofern die Arbeitsschutzbehörden Verstöße feststellen, können diese auch sanktioniert werden. Zuvor muss behördliche Anordnung erfolgen, gegen die verstoßen wird. Die Höhe der Sanktion hängt von Art und Umfang des Verstoßes ab und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen bis maximal 30.000 € vor.
Ist aber jetzt nix "Neues..."
Lars73:
Ganztägig FFP2-Masken spricht dafür, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde. Schriftlicher Hinweis an die zuständigen Personen der eigenen Behörde und PR. Wenn dann nichts passiert kann man über weitere Schritte nachdenken.
Frauken:
Danke für eure Antworten.
Ja, die Situation ist bei uns bekannt, wurde diskutiert so nach dem Motto "Hmm, Ihre Büros sind zu klein, naja gut da kann man nichts machen, wäre schon besser wenn Sie hier sind und nicht im Home Office, also ziehen Sie einfach den ganzen Tag die Masken auf"
Nun gibt es natürlich einige im Büro, die sich weigern, den ganzen Tag die Maske aufzuziehen. Es gab bereits Fälle bei uns wo daraufhin ein Duzend Leute in Quarantäne waren und sich noch rechtfertigen mussten nach dem Motto "Wieso haben Sie denn nicht aufgepasst".
Also kurz gesagt, die Vorgesetzten sind überfordert mit der Situation und es scheint ihnen so weit auch egal, weil sie ja selbst sowieso entweder in einem separaten Gebäude einzeln sitzen aber meist im Home Office.
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