Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewerbung Entgeldgruppe
Fragesteller:
Natürlich meine mit Stellenbewertung die Eingruppierung meiner Tätigkeit.
Ich befinde mich aktuell als Bautechniker (Tiefbau) in der EG 9a und habe vor 3 Jahren eine Zusatzausbildung zum zertifizierten Kanalsanierungsberater absolviert und beschäfte mich über 50% mit diesem Thema.
Die Weiterbildung ist eine Zertifikaktsausbildung mit Schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung und hat demnach auch ihren Stellenwert, gerade in der heutigen Zeit wo das Thema Sanierung von hoher Bedeutung ist.
Somit decke ich in meinem Fachgebiet als Bautechniker mit mittlerweile 10 Jahren Berufserfahrung ein spezielles Fachgebiet ab. Diese Fachkenntnisse hat bei uns sonst kein anderer Techniker und ohne diese Weiterbildung ist diese Tätigkeit auch nicht zu absolvieren.
Aufgrund dieser Tatsache der speziellen Tätigkeiten sehe ich mich mindestens in der EG 9b, ggf. sogar in der 9c.
Im den 10 Jahren und auch nach der Weiterbildung ist in Sachen Höhergruppierung nichts passiert.
Natürlich ist das Spezialgebiet auch nicht Teil der ursprünglichen Stellenbeschreibung gewesen.
Ein Grund zur Höhergruppierung liegt meiner Meinung demnach unbestritten vor.
Und eben das möchte ich prüfen lassen und danach im besten Fall mit dem Ergebnis einer externen Bewertung ein Gespräch mit meinem AG führen.
Meine Frage ist, an wen ich mich wenden kann bzw sollte?
Lars73:
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung siehst du dich bei E9c?
Fragesteller:
Ich möchte es doch prüfen lassen.
Ich übe im Prinzip eine Ingenieurtätigkeit in einem Fachgebiet in vollem Umfang aus (Planung/Ausschreibung/Bauüberwachung/Abrechnung)...wo diese eingruppiert sind weißt du ja.
Demnach ist eine Prüfung für die 9c schon realistisch.
Spid:
Tätigkeiten sind immer noch nicht eingruppiert. Eine Ingenieurstätigkeit ist im Sachverhalt nicht zu erkennen. Sofern nur ein Arbeitsvorgang vorliegt, steht Deine Eingruppierung in E9b zu vermuten, da es sich um Techikertätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit handelt. Es gibt zahllose Dienstleister, die ihr Geld damit verdienen, eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Inanspruchnahme der meisten dieser Dienstleister gegen Geld steht Dir offen.
Fragesteller:
Eine Ingenieurstätigkeit ist sehr wohl zu erkennen, siehe mein vorheriger Beitrag.
Wenn ich es nicht machen würde, müsste ein Ingenieurbüro damit beauftragt werden.
Ich decke das Gebiet in vollem Umfang ab (strategische Planung und Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes/Ausschreibung/Bauüberwachung/Abrechnung).
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