Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Versetzung mdl. oder schriftl.
Dakmer:
Liebe Forengemeinde.
Ist es richtig, dass eine zeitweilige Versetzung (1-2 Monate) eines Angestellten innerhalb der selben Behörde in ein anderes Amt in einem anderen Dezernat nicht der Schriftform bedarf?
TVöD Kommune; selber Arbeitsort; gleiche Vergütung
Sehe ich es richtig, dass es sich dabei nicht um eine Abordnung oder Zuweisung (weil keine andere Dienststelle/kein anderer Arbeitgeber) handelt und dass der Personalrat nicht mitbestimmungspflichtig ist?
Vielen Dank.
Dag.
Spid:
Es gibt keine zeitweilige Versetzung. Die die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Abordnung, siehe §4 Abs. 1 TVÖD.
Egon12:
und da die durch die Personalvertretung mitbestimmungspflichtig ist, geht das nur schriftlich.
Lars73:
Was ist mit anderen Amt gemeint? Eine andere Tätigkeit?
Spid:
Der Dienststellenbegriff des TVÖD ist ohnehin ein völlig anderer als jener, der den PersVGen zugrundeliegt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version