Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Versetzung mdl. oder schriftl.

<< < (2/2)

Dakmer:

--- Zitat von: Lars73 am 12.04.2021 10:38 ---Was ist mit anderen Amt gemeint? Eine andere Tätigkeit?

--- End quote ---
ja, eine vorrübergehende andere Tätigkeit

Diese "Umsetzung/Versetzung" erfolgt per Telefon  durch das Personalamt.


Spid:
Wenn es sich um ein anderes Amt handelt, ist es tariflich zumeist auch eine andere Dienststelle. Eine Abordnung hat kein Formerfordernis, ohne Ortswechsel besteht auch keine Anhörungspflicht. Tariflich kann man das also auch per Telefonanruf, gesungenem Telegramm oder Batsignal machen. Ob das personalvertretungsrechtliche Probleme aufwirft, ist weder eine tarifliche Frage noch hängt es vom tariflichen Verständnis der Abordnung ab.

Dakmer:
Ich bedanke mich für die Antworten.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version