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Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung

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Spid:
Der Hinweis fehlt nicht. Er ist in genau dem vom TE verlinkten Artikel enthalten. Was möglicherweise fehlt, ist die Bereitschaft, für den vollständigen Artikel zu zahlen.

pcman09:
Könnt ihr mir bitte noch diese zwei Fragen beantworten zu möglichen Lösungen:

1) Die Höhergruppierung soll rückwirkend stattfinden zum 1.1.2021 stattfinden. Entscheidet der Zeitpunkt der Unterschrift des Änderungsvertrages darüber, in welche Stufe man kommt in der neuen EG? Also könnte man noch paar Monate warten?

2) Gibt es die Möglichkeit, dass man die Höhergruppierung statt auf den 1.1.2021 weiter nach hinten datiert, also zu Mitte des Jahres wenn man die nächste Stufe bereits erreicht hat.

Hintergrund wäre, dass ich fast die 3. Stufe erreicht habe und durch die Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von Stufe 2 zurückgesetzt wird.

Danke vorab für Infos.

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich ist mithin der Zeitpunkt der wirksamen Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

pcman09:
Also muss man dies so hinnehmen und hat nur die Wahl dies zum 1.1.2021 rückwirkend anzunehmen oder die Höhergruppierung auszuschlagen?

Und wenn sich die Höhergruppierung auf die Änderung der Tätigkeit bezieht und die Tätigkeit seit Beginn vor über zwei Jahren die gleiche ist, so müsste doch die Höhergruppierung früher rückwirkend datiert werden als 1.1, oder nicht?

Spid:
Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Die eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist eine Vertragsänderung und somit zwischen den Parteien mindestens implizit zu vereinbaren.

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