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Kündigung und Überstunden

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Pauline123:
Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich möchte im Rahmen der regulären Kündigungsfrist zum 30.06 kündigen. Ich habe knapp 100 Überstunden bei einer 20 Stunden Woche und möchte diese unbedingt abfeiern, bevor ich "gehe" und nicht ausbezahlt bekommen.
Ich finde leider keinen Absatz im Tarif in dem das geregelt ist.
Habt ihr ihr Erfahrungen?
Herzlichen Dank!

Spid:
Es besteht grundsätzlich kein tariflicher Anspruch auf Freizeitausgleich für Überstunden.

Pauline123:
Dankeschön für die Antwort!

Addams:
@Pauline123: Handelt es sich tatsächlich um Überstunden, also wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet? Oder handelt es sich um Zeitguthaben, welches im Rahmen von Gleitzeitregelungen aufgebaut wurde? Da dies gern durcheinandergebracht wird, und eventuell Auswirkungen auf Dein Anliegen hat, dachte ich, ich hake vorsichtshalber mal nach.

Da Du Überstunden geschrieben hast, wird Spid sich nur auf diese bezogen haben. Eventuell gilt für das "Abfeiern" von Zeitguthaben jedoch eine andere tarifliche Regelung (unter Vorbehalt, bin in der Materie selbst nicht so fit wie andere Forenteilnehmer). Solltest Du mit Überstunden also eigentlich Zeitguthaben gemeint haben, dann wäre eine kurze Rückmeldung sicherlich hilfreich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Addams am 13.04.2021 10:43 ---@Pauline123: Handelt es sich tatsächlich um Überstunden, also wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet? Oder handelt es sich um Zeitguthaben, welches im Rahmen von Gleitzeitregelungen aufgebaut wurde? Da dies gern durcheinandergebracht wird, und eventuell Auswirkungen auf Dein Anliegen hat, dachte ich, ich hake vorsichtshalber mal nach.

Da Du Überstunden geschrieben hast, wird Spid sich nur auf diese bezogen haben. Eventuell gilt für das "Abfeiern" von Zeitguthaben jedoch eine andere tarifliche Regelung (unter Vorbehalt, bin in der Materie selbst nicht so fit wie andere Forenteilnehmer). Solltest Du mit Überstunden also eigentlich Zeitguthaben gemeint haben, dann wäre eine kurze Rückmeldung sicherlich hilfreich.

--- End quote ---
Ein sehr sinniger Hinweis!
Oftmals ist der Umgang mit diesem Zeitguthaben in einer Dienstvereinbarung und nicht tariflich geregelt.

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