Ja, Urlaubstag ist Urlaubstag. Aber es gibt neue Rechtsprechung zur Höhe des Urlaubsentgelts. Das Urlaubsentgelt steht auf der Basis der Vollzeitbeschäftigung zu, soweit es für Urlaubstage zu zahlen ist, die aus dieser Zeit stammen. Das bezieht sich auf den gesetzlichen Urlaub, kann sich aber auch auf den tariflichen Urlaub beziehen.