Hallo zusammen,
aktuell bin ich Dienstordnungsangestellter (DO-Angestellter). Die Grundsätze des Beamtenrechts (Bund) finden Anwendung. Bevor ich DO-Angstellter wurde, war ich beim Land Hessen als Beamter tätig. Über eine Abordnung von ca. 4 Monaten, fand dann eine Versetzung statt. Dies ist ca. 2 Jahre her.
Aus persönlichen Gründen strebe ich einen Wechsel zu meinem alten Dienstherren (Land Hessen) an. Hier wurde mir bereits Interesse signalisiert, dass eine Rückkehr möglich ist. Grundsätzlich ist die Rückkehr relativ schnell angestrebt (seitens des Dienstherren und auch von mir).
Die Frage ist, inwiefern eine Rückkehr für mich am besten umzusetzen ist.
Vermutlich wäre eine direkte Versetzung zum Zeitpunkt X am besten? Ich könnte mir vorstellen, dass auf eine erneute Abordnung verzichtet werden würde. Ansonsten würde es wieder über Abordnung mit Ziel der Versetzung zum Zeitpunkt X laufen?
Inwiefern kann mein aktueller Dienstherr die Abordnung/Versetzung blockieren/hinauszögern? Gibt es hier einen Zeitwert, wann sie mich spätestens gehen lassen müssen?
Wäre ein Entlassung aus dem Dienstverhältnis bei meinem aktuellen Dienstherren und Ernennung zum Beamten beim Land Hessen eine Option, sofern der aktulle Dienstherr "blockiert"? Ist dies möglich und welche Risiken gehen damit einher? Meine Anwartschaftsansprüche würden bestehen bleiben? Wie wäre es mit Urlaubsansprüchen? Könnten diese übertragen werden bzw. hätte ich vor Ausscheidem aus dem Dienstverhältnis einen Anspruch darauf meinen Urlaub zu nehmen?
Bei der Abordnung/Versetzung weiß ich, dass mein Urlaub damals übertragen worden ist.
Das sind vorab die ersten Fragen, die mir durch den Kopf gehen. Bei Rückfragen gerne. Vielen Dank vorab.