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Abmahnung möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Landsknecht am 21.04.2021 12:27 ---Eine Vorstellung beim Betriebsarzt wäre doch der nächste Schritt, was soll der Käse mit Abmahnung etc. Dort kann ja geklärt werden, wann und unter welchen Umständen der AN wieder arbeiten kann. Bei schlechter Prognose könnte man dann auch eine Krankheitsvertretung einstellen, evtl. befristet.
--- End quote ---
Bei ganz schlechter Prognose könnte man kündigen.
dregonfleischer:
so ein Problem hab wir hier auch der Teamleiter natuerlich Beamter hat sich mit Rücken vor circa 1 Jahr verabschiedet natuerlich Beamter meistens schickt er Krankmeldungen von 1 oder 2 Wochen länger darf wohlnur der Erbsendoktor die Stelle wird wegen schlechter Vorgesetzter nicht nach besetzt zum abdrehen weil sich hier bei der Vertretung die nicht mal eine Zulage bekommt die Vorgänge an die Decke stapeln dazu kommt was der oberhammer ist das der kranke Kollege wohl eh plant in Ruhestand zugehen und nicht mehr wieder kommen wird
Isie:
Was soll ein Erbsendoktor sein? Und wo ist die Interpunktion?
clarion:
@ dregonfleischer
Beamte bekommen den Sold weiter bezahlt, TB bekommen nach 6 Wochen Krankengeld und man könnte vom gesparten Lohnzumindest der Theorie nach die Stelle befristet besetzen.
Ich verstehe aber wirklich nicht, dass in solchen Fällen die Beamten nicht zum Amtsarzt geschickt werden, v.a. dann nicht, wenn es heißt, dass kein Wille besteht, zurück zu kehren.
Landsknecht:
--- Zitat von: dregonfleischer am 21.04.2021 17:05 ---so ein Problem hab wir hier auch der Teamleiter natuerlich Beamter hat sich mit Rücken vor circa 1 Jahr verabschiedet natuerlich Beamter meistens schickt er Krankmeldungen von 1 oder 2 Wochen länger darf wohlnur der Erbsendoktor die Stelle wird wegen schlechter Vorgesetzter nicht nach besetzt zum abdrehen weil sich hier bei der Vertretung die nicht mal eine Zulage bekommt die Vorgänge an die Decke stapeln dazu kommt was der oberhammer ist das der kranke Kollege wohl eh plant in Ruhestand zugehen und nicht mehr wieder kommen wird
--- End quote ---
Kommt auf das Landesgesetz an, aber in Bayern könnte er schon in den Ruhestand versetzt werden. Aufforderung zum Amtsarzt sollte erfolgen, bei Nichterscheinen kann in den Ruhestand versetzt werden. Aber vielleicht wissen eure Vorgesetzten ja etwas was ihr nicht wisst, solls geben....
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