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Abmahnung möglich?

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amuthon:
Moin,

ich habe die Diskussion nochmal gelesen und frage mich, warum man nicht einfach auf das Naheliegendste kommt?

Es würde doch im Rahmen einer (weiteren) vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Parteien Sinn machen, sich als betroffener Arbeitnehmer mit dem Chef in Verbindung zu setzen und in einem persönlichen Gespräch die Situation zu erläutern. Dabei kann man ihm auch eine Prognose seines Arztes geben, wie lange der Krankheitsverlauf in der Regel dauert. Dabei muss der Arbeitnehmer ja nicht die ganze Krankengeschichte darlegen, denn die geht den Chef ja nichts an.

Aus eigener Erfahrung (meine Frau muss diesen Weg mit der 14-Tägigen AU bereits seit 2017 gehen) kann ich sagen, dass das auch dem Arbeitgeber enorm hilft, weil er abschätzen kann, ob und wie er die Stelle nachbesetzen kann.

(Damit jetzt keine Nachfragen kommen: Meine Frau ist seit 2017 krank und hat nach mehreren Reha-Aufenthalten einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Das Verfahren zieht sich leider so lange hin.)

Nette Grüße
Ralf

Spid:
Die Krankhit geht den AG nichts an. Es geht um die Arbeitsunfähigkeit. Die Prognose des Arztes über deren Dauer steht in der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.

öfföff:

--- Zitat von: FBFlo am 14.04.2021 13:28 ---Hallo, mal eine Frage:

--- End quote ---

Gibts schon was neues? Konntet ihr euere zerüttetes Verhältnis verbessern?

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