Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abmahnung möglich?
FBFlo:
--- Zitat von: Lars73 am 14.04.2021 13:43 ---
Gab es schon ein Gesprächsangebot im Rahmen von BEM?
--- End quote ---
ja mehrere
WasDennNun:
--- Zitat von: FBFlo am 14.04.2021 13:38 ---ergo käme nur eine Krankheitsbedingte Kündigung in die engere Auswahl, da müsste dann der AN beweisen wie lange seine Krankheit andauern würde.
--- End quote ---
und, was würdet ihr machen, wenn der Angestellte euch sagt: ich weiß es besser als der Arzt, der sagt nur 2 Wochen, aber ich sage euch, es sind bestimmt 6 Monate bis zur meiner Gesundung?
oder wenn der Arzt auf die AU schreibt voraussichtlich 3 Monate und der AN kommt dann nach 5 Tagen gesund zur Arbeit.
FBFlo:
@WasDennNun,
das stimmt dann mal auch wieder, aber wie würde dann eine mögliche Lösung aussehen?
TuxFlo:
Der Arbeitnehmer wird mit Sicherheit wissen, wie lange er mindestens noch krank ist.
Wenn ich eine länger andauernde Krankheit / Verletzung haben würde, wäre doch die erste Frage an den Arzt wann und ob ich erfahrungsgemäß wieder vollständig gesund werde. Der AN wird wohl kaum alle zwei Wochen zum Arzt gehen und sich dort dann überraschen lassen, ob er nun gesund ist oder nicht.
Das dass Gespräch mit dem AG nicht gesucht wurde, deutet für mich darauf hin, dass das Verhältnis nicht besonders gut zu sein scheint. Denn selbst wenn man den Grund der Krankheit nicht erläutern möchte, sollte es es doch möglich sein, eine Prognose anhand der Aussagen des Arztes zu treffen. Wunderheilung gibt es selten. Auch die Aussage, dass es auf jeden Fall noch mehrere Wochen / Monate dauert, weil z.B. auf einen Facharzttermin oder den Abschluss einer Therapie gewartet werden muss, wäre etwas, mit dem der AG besser planen könnte.
Spid:
Wie lange er krank ist, ist doch völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist, wie lange er noch arbeitsunfähig ist. Inwiefern sollte er dies besser beurteilen können als der bescheinigende Arzt?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version