Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abmahnung möglich?
TuxFlo:
Meiner Meinung nach gehört es sich einfach nicht, den AG komplett im Dunkeln zu lassen. Neben dem AG betrifft es ja auch unter Umständen auch die unmittelbaren Kollegen, denen dann ggf. Mehrarbeit aufgebrummt wird.
So verhält man sich wahrscheinlich nur, wenn das Verhältnis zu AG und Kollegen bereits gestört ist (aus welchem Grund auch immer). Besser wird es durch so ein Verhalten mit auch nicht.
Wunderheilung von heute auf morgen gibt es nur sehr selten, von daher lässt sich mit Sicherheit eine Aussage treffen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit mindestens noch bestehen wird. Was der AG dann daraus macht, ist ja seine Sache.
Aber zurück zum Thema: Das die Dauer der Gesamtheit der Krankheit nicht immer abgeschätzt werden kann, liegt ja auf der Hand. Auf der Grundlage wird also eine Abmahnung mit Sicherheit nicht möglich sein.
Spid:
Und inwiefern sollte er dies besser beurteilen können als der bescheinigende Arzt?
Wie bereits ausgeführt, kommt es auf die Dauer der Krankheit nicht an, sondern auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Deren voraussichtliche Dauer ist expressis verbis der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu entnehmen, denn dort wird u.a. bescheinigt: „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich“.
TuxFlo:
Du möchtest also damit sagen, dass der Arzt beim ausstellen der AU nicht weiß, ob diese mindestens noch eine Woche Woche oder vielleicht sogar 6 Monate dauert? Natürlich weiß er das und der AN mit Sicherheit auch. Allerdings darf der Arzt die AU laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) nicht für unbegrenzt lange Zeit in der Zukunft ausstellen. Wenn ich mich richtig entsinne sind es 14 Tage, in Ausnahmefällen vielleicht auch länger.
Deine Aussage macht also so keinen Sinn.
Sowohl Arzt und AN wissen mit Sicherheit wie lange es mindestens noch dauert (und das wird deutlich mehr sein, als auf der AU steht). Der AN möchte in diesem Fall einfach nur nicht mit dem AG reden.
Spid:
Mag sein, daß der Pöbelquacksalberverband seinen Vertragsärzten im Binnenverhältnis derlei vorschreibt oder es entgegen der gesetzlichen Regelung zumindest versucht, es ändert aber nichts an Aussage zur voraussichtlichen Dauer und nur schwer zu erschütterndem Beweiswert der AU-Bescheinigung - ebensowenig wie Binnenrecht des Pöbelquacksalberverbands den Quacksalber vor der Inanspruchnahme auf Schadensersatz bei Eintritt eines solchen aufgrund einer wider besseren Wissens falsch bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit schützt.
WasDennNun:
--- Zitat von: TuxFlo am 14.04.2021 17:14 ---Du möchtest also damit sagen, dass der Arzt beim ausstellen der AU nicht weiß, ob diese mindestens noch eine Woche Woche oder vielleicht sogar 6 Monate dauert? Natürlich weiß er das und der AN mit Sicherheit auch. Allerdings darf der Arzt die AU laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) nicht für unbegrenzt lange Zeit in der Zukunft ausstellen. Wenn ich mich richtig entsinne sind es 14 Tage, in Ausnahmefällen vielleicht auch länger.
--- End quote ---
Wenn man eine TumorOP inkl Chemo inkl Reha hat, dann steht da nicht 14 Tage.
--- Zitat von: FBFlo am 14.04.2021 14:22 ---das stimmt dann mal auch wieder, aber wie würde dann eine mögliche Lösung aussehen?
--- End quote ---
Den AN mitteilen, dass man nicht damit rechnet, dass er in den nächsten 6 Monate wieder einsatzfähig ist, da ja keine BEM gewünscht ist.
Und man von daher seine Tätigkeiten mit einer neuen Arbeitskraft besetzen wird.
Über den Einsatzort und den neuen auszuübenden Tätigkeiten kann man sich dann nach Genesung oder im Rahmen einer BEM näher unterhalten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version