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Abmahnung möglich?

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FBFlo:
BEMs wurden angeboten aber nicht in Anspruch genommen.

FBFlo:
Nu mit der Vorhersage der Krankheit ist es so eine Sache, wenn die Krankheit ein oder zwei Monte geht, aber bei über 4 Monaten kann man nach Aufforderung schon eine Aussage treffen wie lange das Ganze noch gehen wird und das ist nicht Zuviel verlangt hier hat der AN auch eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem AG.

Spid:
Dieser Pflicht kommt er durch Vorlage der ärztlichen Bescheinigung doch vollumfänglich nach, denn in dieser wird ja auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

FBFlo:
Dann würde nur eine krankheitsbedingten Kündigung gehen, auch wenn wir mit dieser kein Erfolg haben. Aber so zwingen wir den TB wenigstens zu einer Reaktion.
Und die Möglichkeit eines Erfolges besteht in dem Fall dennoch, denn dann muss der TB den Nachweis bringen über eine mögliche Prognose

Spid:
Die mutmaßlich in einer Kündigungsschutzklage bestehen wird, in der bestritten wird, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt sei. Diese müßte der AG darlegen, ich sehe nicht, daß das gelänge oder daß der AN sich weitergehend einlassen müßte. Was wäre dadurch gewonnen?

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