Autor Thema: Abmahnung möglich?  (Read 19680 times)

BStromberg

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #30 am: 27.04.2021 06:42 »
Ich frage mich beim Lesen dieses Themas einfach nur, welcher Arzt hier (nach Monaten scheinbar!) immer noch Atteste für bloß 14 Tage ausstellt, wenn angenommen werden darf, dass die diagnostizierte Krankheit NICHT nach Ablauf der aktuellen 2-Wochen-Periode ausgestanden ist  ::).

Wie ein Vorredner schon erwähnte...
bei gewissen "gravierenden" Erkrankungen ist das Intervall der AU deutlich länger.

Ganz allgemein scheint hier (aus der Ferne gemutmaßt) auch eine nicht unerhebliche kommunikative/menschliche Differenz zwischen AG und AN vorzuliegen, die dadurch verstärkt wird, dass 2 x im Monat kommentarlos ein 2-Wochen Attest ins Haus flattert und der AG nicht wirklich weiß, wie er eine Zukunftsprognose anstellen kann.

Abmahnungswürdig ist das nach meiner Lesart nicht, aber "zukunftsförderlich" ist das auch alles irgendwie nicht, wenn man auf ein gedeihliches Miteinander abstellt.

Warum nicht in einem BEM-Gespräch mal Tacheles reden?
 
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Meine Meinung bilde ich mir selber."
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Kaiser80

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #31 am: 27.04.2021 09:43 »

Warum nicht in einem BEM-Gespräch mal Tacheles reden?
 

Tja, die BEM Vereinbarungen die ich kenne (kommunale AG) sind ein Angebot an den AN, das er jedoch nicht anzunehmen verpflichtet ist. Wenn, wie du m.E. richtig vermutest, das Kind eh schon im Brunnen liegt, wäre der AN ja schön bekloppt. Dies wird mindestens bis zum Ende der Lohnfortzahlung s weiterlaufen...

dregonfleischer

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #32 am: 07.05.2021 15:24 »
ist hier auch so das schwehrkranke mitarbeiter bereits am ersten tag gelben zetten bringen müssen reine scikande

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #33 am: 07.05.2021 16:16 »
ist hier auch so das schwehrkranke mitarbeiter bereits am ersten tag gelben zetten bringen müssen reine scikande
Bullshit!
Da geht es darum, dass der AG nicht mehr zahlen muss nach 42 Tagen innerhalb eines Jahres. Und dazu muss halt feststellbar sein, dass es sich jeweils um ein und dieselbe Erkrankung handelt und dazu braucht es dann den gelben Zettel.

Kaiser80

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #34 am: 07.05.2021 20:35 »
ist hier auch so das schwehrkranke mitarbeiter bereits am ersten tag gelben zetten bringen müssen reine scikande
Wird mit jedem Lesen besser... :o

dregonfleischer

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #35 am: 01.06.2021 18:03 »
natuerlich ist das scikane wenn mann dann lebenslänglich hat

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #36 am: 02.06.2021 08:21 »
natuerlich ist das scikane wenn mann dann lebenslänglich hat
Natürlich alle gesetzlichen Regelungen sind reine Schikane, so auch die, dass man ab dem ersten Tag den gelben Zettel bringen muss.

Schmitti

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #37 am: 02.06.2021 12:13 »
Und die allergrößte Schikane, man dürfte hier sicher auch schon den Begriff Grausamkeit nutzen, ist wohl der § 23 Abs. 1 VwVfG

dregonfleischer

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #38 am: 03.06.2021 17:58 »
das ist 5 jahre her mit den krankheitstagen das muss doch mal wieder aufgehoben werden

Wdd3

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #39 am: 04.06.2021 07:43 »
??? Was hat das mit dem Tread zu tun?

Allerdings gefällt mir deine Wortschöpfung. Ich würde noch ein h einfügen: Schikande = Schande+Schikane ;D

ansonsten erinnerst du an K :o

amuthon

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #40 am: 24.06.2021 12:55 »
Moin,

ich habe die Diskussion nochmal gelesen und frage mich, warum man nicht einfach auf das Naheliegendste kommt?

Es würde doch im Rahmen einer (weiteren) vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Parteien Sinn machen, sich als betroffener Arbeitnehmer mit dem Chef in Verbindung zu setzen und in einem persönlichen Gespräch die Situation zu erläutern. Dabei kann man ihm auch eine Prognose seines Arztes geben, wie lange der Krankheitsverlauf in der Regel dauert. Dabei muss der Arbeitnehmer ja nicht die ganze Krankengeschichte darlegen, denn die geht den Chef ja nichts an.

Aus eigener Erfahrung (meine Frau muss diesen Weg mit der 14-Tägigen AU bereits seit 2017 gehen) kann ich sagen, dass das auch dem Arbeitgeber enorm hilft, weil er abschätzen kann, ob und wie er die Stelle nachbesetzen kann.

(Damit jetzt keine Nachfragen kommen: Meine Frau ist seit 2017 krank und hat nach mehreren Reha-Aufenthalten einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Das Verfahren zieht sich leider so lange hin.)

Nette Grüße
Ralf

Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #41 am: 24.06.2021 13:20 »
Die Krankhit geht den AG nichts an. Es geht um die Arbeitsunfähigkeit. Die Prognose des Arztes über deren Dauer steht in der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.

öfföff

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #42 am: 25.06.2021 19:03 »
Hallo, mal eine Frage:

Gibts schon was neues? Konntet ihr euere zerüttetes Verhältnis verbessern?