Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dienstjubiläum DJubV
Pacodemias:
Hallo zusammen,
ein/e Tarifbeschäftigte/r ist verbeamtet worden beim Bund. Die Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten hat er/sie damals (vor 10 Jahren) beim gleichen Arbeitgeber (Bund) absolviert.
Nach §3 Abs. 1 DJubV sind Ausbildungen bei einem Dienstherren berücksichtigungsfähig für die Berechung der Dienstjubiläumszuwendungen.
Wie ist das hier genau zu verstehen? Die Ausbildung war ja beim Bund, der widerum ein Dienstherr ist (nach § 29 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes), aber als Tarifbeschäftigte ist es ja nicht der "eigene Dienstherr".
Kann die Ausbildungszeit angerechnet werden? Die Zeit als Tarifbeschäftigte wurde ihr/ihm angerechnet.
Danke schonmal im voraus :)
Asperatus:
Die Verordnung spricht hier von einer Ausbildung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn. Von eigenem Dienstherrn steht dort (bewusst) nichts. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso die Ausbildung anders gewertet werden sollte als die Zeit als Tarifbeschäftigter (hauptberufliche Tätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a DJubV).
Pacodemias:
Danke, genau so sehe ich es auch..
hier im Haus sehen es die Personaler (noch) anders. Jetzt muss ich nur irgendwo dazu noch nen Kommentar oder Rechtsprechung finden...
Peter Enis:
Es steht alles in §3 Abs. DJubV.
Auch die beiden genannten Fälle: Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit und einer Ausbildung.
Pacodemias:
nein, die Ausbildung ist lt. meinem "Dienstherren" nicht dort genannt, weil sie nicht im Beamtenverhältnis war damals.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version