Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dienstjubiläum DJubV
McOldie:
Es ist nicht gefordert, dass die Ausbildungszeit in einem ööfentlichen-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis abgeleitstet sein muss. In soweit zählen auch Ausbildungszeiten (also Lehrzeiten) mit. Voraussetzung ist lediglich, dass sie b ei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zurückgelegt sein müssen.
Wenn die Zeit nicht angerechnet wird, einfach Widerspruch einlegen (falls noch möglich)
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