Lieber Lars73, vielen Dank für die Antwort. Es geht bei der Übertragung in fast allen Fällen um Bestandsbeschäftgite mit einem unbefristeten Vertrag. Dass die Übertragung in Form von Führung auf Zeit (§32 TVöD) befristet möglich ist, ist mir bewusst und wird auch seitens der entsprechenden Mitarbeiter und auch von mir nicht beanstandet. Jedoch dachte ich, dass dies zeitlich begrenzt ist (wie z.B. im TzBfG). Standardmäßig sollen es insgesamt 3 Befristungen sein mit einer Laufzeit zwischen 2 und 3 Jahren bis zu einer Gesamtdauer von 7 Jahren außer die zuständige Führungskraft setzt sich für eine "vorzeitige" Entfristung ein. Ich und viele meiner betroffenen Kollegen halten die Gesamtdauer für unverhältnismäßig. Wer sich nach zwei Jahren nicht bewährt hat, schafft es meines Erachtens auch nicht nach 5 oder 7 Jahren.
Dass die Einflussmöglichkeiten des BR eingeschränkt sind, ist verstanden. Aber kann denn der einzelne Mitarbeiter etwas tun? Gibt es zur Thematik Gerichtsurteile? Bzw. wo kann man sowas suchen?