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TV-H Vorweggewährung von Stufen
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Autor
Thema: TV-H Vorweggewährung von Stufen (Read 2962 times)
günni20
Newbie
Beiträge: 44
TV-H Vorweggewährung von Stufen
«
am:
15.04.2021 13:11 »
Guten Tag,
Ich bin derzeit in der EG 10 Stufe 3. Ich möchte einen Antrag auf Vorweggewährung von Stufen stellen.
In welche Stufe könnte ich maximal kommen. Bzw. wie sieht der Ablauf im Groben aus ?
Vielen Dank für eure Hilfe
MFG
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Spid
Gast
Antw:TV-H Vorweggewährung von Stufen
«
Antwort #1 am:
15.04.2021 13:15 »
Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage. Die Stufe selbst wird nicht berührt.
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günni20
Newbie
Beiträge: 44
Antw:TV-H Vorweggewährung von Stufen
«
Antwort #2 am:
15.04.2021 13:22 »
Hallo,
Und wir hoch kann diese Zulage sein ?
lg
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günni20
Newbie
Beiträge: 44
Antw:TV-H Vorweggewährung von Stufen
«
Antwort #3 am:
15.04.2021 15:53 »
Ich versuche es anders zu formulieren.
Was wäre Sinnvoll?
Wäre es möglich beim "offiziellen" Erreichen der Stufe 4 sofort in die Stufe gehoben zu werden.
Oder wie sind da die Regelungen.
LG
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Spid
Gast
Antw:TV-H Vorweggewährung von Stufen
«
Antwort #4 am:
15.04.2021 15:55 »
Wie meinen?
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WasDennNun
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Beiträge: 9,710
Antw:TV-H Vorweggewährung von Stufen
«
Antwort #5 am:
15.04.2021 16:31 »
Zitat von: günni20 am 15.04.2021 13:22
Hallo,
Und wir hoch kann diese Zulage sein ?
lg
Im TV-L: diff von 2 Stufen oder 20% der Stufe 2
Dort könnte man dir also derzeit das Entgelt der Stufe 5 überweisen.
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