Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mögliche Regelungen des TV-L zB Zulagen etc.
DiVO:
Bei uns wird die Zulage nach § 16 Abs. 5 nur dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter tatsächlich gehen möchte. Um dies zu belegen, muss er ein Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorlegen. Kann er das nicht, gibts keine Zulage.
WasDennNun:
--- Zitat von: DiVO am 17.04.2021 10:55 ---Bei uns wird die Zulage nach § 16 Abs. 5 nur dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter tatsächlich gehen möchte. Um dies zu belegen, muss er ein Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorlegen. Kann er das nicht, gibts keine Zulage.
--- End quote ---
Ja, solche inkompetente Personalmanagmentabteilungen kenne ich auch. Sind regelmäßig daran gescheitert, dass die Angeboten dann besser waren und zeitnah nicht überboten werden konnten.
So verliert man halt die guten Mitarbeiter und behält die Nulpen.
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