Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mögliche Regelungen des TV-L zB Zulagen etc.
WasDennNun:
Wenn der AG also der Meinung ist, er will jemanden Binden, dann kann er die Zulage gewähren.
Ein objektives Gespräch zwischen AG und TB könnte so aussehen:
AG: Denken sie darüber nach sich weg zu bewerben?
TB: Ja
AG: Würden Sie nicht mehr darüber nachdenken, wenn ich eine Zulage zahle.
TB: Ja
AG: also bekommst du die Zulage
TB: Danke
Spid:
Nein, der Wille des AG genügt eben nicht. Es bedarf auch objektiver Momente. Das fiktive Gespräch könnte ein solches sein. Derlei wurde aber nicht geschildert.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 16.04.2021 11:24 ---Nein, der Wille des AG genügt eben nicht. Es bedarf auch objektiver Momente. Das fiktive Gespräch könnte ein solches sein. Derlei wurde aber nicht geschildert.
--- End quote ---
Süß
@ Krynup
Wie du siehst, wenn der AG dir was gutes tun will und du es auch willst, dann kann er dir eine Zulage nach §16.5 zahlen.
Krynup:
Ich danke euch!
Ich verstehe den § 16(5) so, dass ich dann auf die Karte "Erpressung" spiele. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Zulage dann auf "Zeit?" gewährt wird und nicht in meine natürliche Stufenzeit zählt, oder?
Was mir auch noch in den Kopf kommt: sobald ich sage, dass ich eine andere Bewerbung rausschicke (außerhalb des Landes Berlin), dass dann gesagt werden könnte: "geh'doch." Das entscheidet im Grund doch die Dienststelle und nicht meine Leitung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Krynup am 16.04.2021 15:50 ---Ich danke euch!
Ich verstehe den § 16(5) so, dass ich dann auf die Karte "Erpressung" spiele.
--- End quote ---
naja, die lieben Verwaltungsmenschen müssen ja was haben um Ihren A* an der Wand zu behalten. Sprich einen ordentlichen Grund.
Einige Verwaltungen wollen in so einem Fall Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch sehen, andere ein alternatives Arbeitsangebot und wiederum andere sehen die Gefahr einen guten Mitarbeiter zu verlieren und gewähren die Zulage ohne solche harten nachweise, sondern nur auf Basis der Einschätzung des Vorgesetzten.
--- Zitat ---Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Zulage dann auf "Zeit?" gewährt wird und nicht in meine natürliche Stufenzeit zählt, oder?
--- End quote ---
Richtig, die Zulage ist widerruflich und kann unterschiedlich ausgestaltet werden.
Fixer Betrag 8der nicht größer sein darf als 2 stufen mehr) oder dauerhaft 2 Stufen mehr.
Sprich jetzt Entgelt von E11S2 zu E11S4 und dann später von E11S3 zu E11S5...
Geht alles, haben wir auch schon alles gemacht.
--- Zitat ---Was mir auch noch in den Kopf kommt: sobald ich sage, dass ich eine andere Bewerbung rausschicke (außerhalb des Landes Berlin), dass dann gesagt werden könnte: "geh'doch." Das entscheidet im Grund doch die Dienststelle und nicht meine Leitung.
--- End quote ---
Ja, das entscheidet der AG, durch wen er sich da vertreten lässt, und wem er wie glaubt, dass hängt eben vom Laden selbst ab, s.o.
Und alle Verhandlungen die man führt sind Pokerspiele. Und wenn sie sagen: Dann geh doch, dann geht man oder man bleibt, wie man will.
Ich habe dieses Spiel in meiner beruflichen Laufbahn mehrfach gespielt und dadurch auch durchaus schon mal mehr verdient als eine Vorgesetzter. Oder bin gegangen, weil das Angebot eben besser war.
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