Du kannst nur höhergruppiert werden, wenn du dann auch von deinem Arbeitgeber andere (höherwertigere) Tätigkeiten übertragen bekommst.
Dazu ist der AG allerdings nicht verpflichtet!
Du kannst theoretisch auch mit einem Dr.-Titel Aufgaben nach E10 machen und bekommst dann auch nur E10 ausgezahlt.
Du solltest auf jeden Fall vor Vertragsabschluss, das Thema ansprechen, Du könntest probieren, eine Nebenabrede zum Vertrag abzuschließen. Ich schätze deine Chancen dazu allerdings eher schlecht ein