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Personalrat und Bewerbung

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Canin:

--- Zitat von: ExSoldat am 16.04.2021 14:47 ---
--- Zitat von: Canin am 16.04.2021 14:32 ---Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?

--- End quote ---

Ja, aber es wäre weniger witzig.

Zur Sache:
Der Personalrat hat seine Zustimmung begründet verweigert. Die Ablehnung könnte nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BPersVG zu recht erfolgt sein, dafür müsste man mehr über den Arbeitgeber und z.B. über die für diesen geltenden Richtlinien im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG wissen. Da keine Einigung erreicht wurde, kann jetzt gem. § 60 BPersVG zunächst das sog. Stufen- und dann das sog. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.

--- End quote ---

Ich danke dir für diese hilfreiche Antwort!

Spid:

--- Zitat von: Canin am 16.04.2021 14:41 ---Es ist dir nicht egal, weil du dich auf deine direkte erste Antwort beziehst und sie als sachbezogen bezeichnest.

--- End quote ---

Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß?

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