Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst schwer zu finden?

<< < (5/5)

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 17.04.2021 12:59 ---Also liegt das Problem in Deiner minderen relativen Güte begründet?

--- End quote ---
Eher darin, das man Angst hat, dass man ein mindere relative Güte abliefert.

WasDennNun:

--- Zitat von: Balou36 am 16.04.2021 20:38 --- Oder mache ich mir da einfach zu viele Sorgen gerade?

--- End quote ---
Probiers halt mit Gemütlichkeit würde der Bär sagen.

Entweder andere sind besser als du und werden dir vorgezogen oder du bist dasjenige, das die anderen überflügelt.

DiVO:

--- Zitat von: Spid am 17.04.2021 11:50 ---
--- Zitat von: ike am 17.04.2021 11:43 ---
--- Zitat von: DiVO am 17.04.2021 10:58 ---Wieso muss der Arbeitgeber einen bei einem ohnehin befristeten Arbeitsvertrag drei Monate vor Ablauf nochmal darauf hinweisen? Das Vertragsende ist beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bereits bekannt.

--- End quote ---

Bei "uns" ist das so üblich, aber wie gesagt: rechltich sicher nicht notwendig, aber gehört vielleicht zum "guten Ton", auch bei einer "positiven" Übernahme.

--- End quote ---

Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist der AG zum Hinweis nach §2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet - er muß dabei jedoch nicht auf das Ende des Arbeitsverhältnisses hinweisen, sondern auf die Verpflichtungen des AN.

--- End quote ---

Jo, und genau deshalb ist das bei uns eine Standardfloskel, die wir in jedem befristeten Arbeitsvertrag bereits drinstehen haben. Der Mitarbeiter wird also bereits zu Beginn darüber informiert und benötigt kein extra Schreiben mehr dafür-

Spid:
Kann man auch so machen. Wem Compliance egal ist, kann es auch ganz lassen. Es ist ja schließlich ein Lex Imperfecta.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version