Dem AG kann zunächst mal egal sein, was der AN im Urlaub geplant hat(te). Urlaub dient der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft - das kann durchaus auch zuhause auf "Balkonien" erfolgen.
Wenn man also als AN nicht das machen kann, was man gern möchte, ist das zwar ärgerlich - aber mehr, als beim AG nett nach einer alternativen Regelung zu fragen, ist formell nicht vorgesehen.