Guten Abend,
ich wollte mich nochmal kurz absichern. Bsp. TB hat einen AV mit der EG 11, die Tätigkeit liegt dem TB jedoch noch, es erfolgt eine interne Bewerbung auf eine EG 10 aufgrund der dort „besseren“ Tätigkeit, es erfolgt der Zuschlag für den TB.
Greift 17 (4) S. 3 TVöD-V zweifelsfrei? Also wird die zurückgelegte Zeit in der bisherigen Stufe anerkannt und zählt in der Stufe der niedrigeren EG demnach fort? Kein neuer Beginn der Stufenlaufzeit im Bsp?
Liebe Grüße