Hallo alle zusammen,
seit Oktober 2015 arbeite ich im öffentlichen Dienst, davon 15 Monate in einem Ministerium, seit 2017 in einem anderen Ministerium, jeweils mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Zum 01.Mai 2021 wurde ich zu 50% entfristet, die anderen 50% bleiben befristet.
Wie wäre eine eventuelle Kündigungsfrist zu berechnen? Wird die Zeit der befristeten Verträge mit eingerechnet? Also ab 2015, was eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende bedeuten würde? Oder rechnet man ab Mai 2021, also 6 Wochen zum Quartalsende? Das ist mir nicht ganz klar und ich habe im Internet auch keine eindeutige Auskunft gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Ponks