Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Paragraph 14 TVöD
Spid:
TB haben keinen Dienstherrn. Die §14 TVÖD ist eine Erweiterung des Direktionsrechts des AG, für die im Gegenzug Anspruch auf eine Zulage besteht. Eine Begrenzung auf 6 Monate gibt es dabei nicht noch würde dadurch der Anspruch auf die Zulage berührt.
Christian79:
Danke dir erstmal wegen ersten Antwort.
Nun zur Mitbestimmung des Personalrates. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss er den beteiligten, der Besvhäftigte selbst kann dem Direktionsrecht nicht widersprechen? Verrückt.
Gilt das auch an Oder und Spree, sprich Brandenburg?
Christian79:
--- Zitat von: Spid am 20.04.2021 19:16 ---TB haben keinen Dienstherrn. Die §14 TVÖD ist eine Erweiterung des Direktionsrechts des AG, für die im Gegenzug Anspruch auf eine Zulage besteht. Eine Begrenzung auf 6 Monate gibt es dabei nicht noch würde dadurch der Anspruch auf die Zulage berührt.
--- End quote ---
Ok nicht Dienstherr, die Dienststelle vertreten durch den Hauptverwaltungsbeamten.
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