Fachassistenten sind in der Regel für einfache bis mittelschwere Sachverhalte und Fälle zuständig und Sachbearbeiter für die schweren und komplexen Sachverhalte.
Jeder bearbeitet je nach Schwierigkeit alles, was das Leistungsrecht SGB II betrifft (Weiterbewilligungen, Neuanträge, Anrechnung von Einkommen,...) außer Unterhalt und Widerspruch, dafür gibt es andere Kollegen.
Das ist in nahezu jedem Jobcenter dasselbe.
Von daher kann schon davon ausgegangen werden, dass die übertragenen Aufgaben identisch sind. Die Stellenangebote von anderen Kommunen sind auch alle gleich bezüglich der Aufgaben, die ich habe.
Ich suche nach Möglichkeiten und Argumenten den Arbeitgeber, außergerichtlich, dazu zu bringen die Stellenbewertung zu überprüfen und sich der Sache anzunehmen. Und nicht einfach mit "zu hohe Personalkosten" abzutun.
Deshalb würde mich u.a. interessieren, wie z.B. eine Stellenbeschreibung eines Fachassistenten aussieht, der in E 9a eingruppiert ist bzw. womit die 9a in anderen Fällen begründet wird.
Ich danke euch für weitere, insbesondere "konstruktive!" Antworten.
Lg