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Familienzuschlag Stufe 2
Wu3gB7:
Müsste der Soldat nicht das Kindergeld beziehen, um Anspruch auf die Stufe 2 zu haben?
Nein, es sei den die Ehefrau Beamte, Richterin oder Soldatin und hat ebenfalls Anspruch auf Familienzuschlag (Fz). Ich gehe davon aus, das die Ehefrau keinen Anspruch auf Fz hat.
Voraussetzung auf die Zahlung des KiFz ist, das überhaupt Kindergeld gezahlt wird.
Der Soldat hat durch die Eheschließung und jetzt wichtig, durch die Haushaltsaufnahme des Stiefkindes in seinem Haushalt, Anspruch auf den KiFz.
Das Kind muss bei ihm gemeldet sein. Da das Kind mit der Mutter in ein und dem selben Haushalt lebt bekommt sie auch das Kindergeld.
Damit sind auch die Voraussetzung gegeben um den KiFz der Stufe 2 zu zahlen.
Ich hoffe das ich das Verständlich geschrieben habe.
Howefri:
--- Zitat von: Wu3gB7 am 10.05.2021 13:27 ---Das Kind muss bei ihm gemeldet sein. Da das Kind mit der Mutter in ein und dem selben Haushalt lebt bekommt sie auch das Kindergeld.
--- End quote ---
Das ist so nicht ganz richtig. Das Kind könnte auch z.B. zwecks Studium in einer anderen Stadt einen eigenen ersten Wohnsitz angemeldet haben. Wichtig ist jetzt ein zeitweiliger Aufenthalt im Haushalt der Mutter mit der man immer noch einen häusliche Gemeinschaft begründen kann... z.B. in den Ferien, an den Wochenenden, Verein und Freunde bilden immer noch den Lebensmittelpunkt. Kindergeld und Familienzuschlag 2 werden in diesem Fall weiterbezahlt.
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