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Wechsel DO-Angestellter - Beamter

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BStromberg:

--- Zitat von: Casiopeia1981 am 26.04.2021 01:08 ---§ 23 LBG BW könnte für dich interessant sein.

--- End quote ---

Yep... meist ist das THEORETISCH zwar denkbar, aber aus PRAKTISCHER Erfahrung heraus kann ich berichten, dass die meisten Personaler*Innen (ich hab gegendert  :D) die Optionen überhaupt nicht sauber dekliniert bekommen. Insofern wird man wohl regelmäßig ein AV als TB angeboten bekommen, wenn nicht gerade ein pfiffiger/emsiger Personalreferent (m/w/d) und/oder mind. eine höher vorsitzende Person als "Fürsprecher*In" aktiv wird.

Der öD hat auch 2021 leider immer noch ihre/seine liebe Müh und Not, mit "exotischen" Sonderkonstellationen klar zu kommen... und dabei gibt es m.W.n. keine rechtliche Handhabe, sich mal beim jeweils zuständigen Innenministerium o.ä. schlau zu machen  ;).

Remarque:
Hallo Franno,

danke für die Info. Mein Thema ist im Forum "Beamte des Bundes und Soldaten" noch relativ weit vorne mit dabei.

Die Vorschrift wurde ja schon genannt (in BW gibt es hierzu wenigstens was..).
Muss Stromberg da allerdings recht geben, dass die Personaler vermutlich überfordert sein werden. Vielleicht muss man diese auch auf die Rechtsvorschriften stoßen.

Aus meiner Erfahrung (im entfernten Bekanntenkreis) kann ich dir allerdings sagen, dass ein Kollege von einem guten Freund von mir, erst vor einiger Zeit von einer BG (DO-Angestellter) zum RV Träger in BW auf eine Beamten Stelle gewechselt ist.

Ebenfalls weiß ich von vielen Kollegen, die von Krankenkassen zu anderen Sozialversicherungsträgern gewechselt sind (auch RV Träger). Grundsätzlich scheint es also möglich, wobei hier der Wechsel zwischen SV-Trägern ggf. nochmal was anderes ist, als ein Wechsel in eine Kommune/Stadtverwaltung.

Folgende Fragen müssten von der neuen Stelle geklärt werden (sofern Sie dir eine Zusage geben wollen)
1. Bringst du die Laufbahnbefähigung mit? Diplom/Bachelor/ Angestellenlehrgang usw... wird dein Abschluss für die Laufbahn in die du möchtest anerkannt?
2. Ernennung zum Beamten ab Zeitpunkt X (Probezeit, Gesundheitsüberprüfung notwendig)?
3. Wie Kündigungsfristen bei deiner DO-Anstellung (am besten lückenlos in neue Stelle übergehen)
4. Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten? Deine Zeit bei der KK sollte 100% angerechnet werden

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